DTV bezieht Stellung zum geplanten Energieeffizienzgesetz

Berlin, 11.04.2023 - Die Bundesregierung plant, das bisherige Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durch ein neues Energieeffizienzgesetz zu ersetzen. Kurz vor dem Osterfest hat das Bundeswirtschaftsministerium einen überarbeiteten Entwurf zum geplanten Energieeffizienzgesetz zur Kommentierung an die Verbände geschickt und um Rückmeldung binnen Wochenfrist gebeten. Noch im April soll es dann ins Kabinett gehen. Da das Gesetz in seinem jetzigen Entwurf umfangreiche Pflichten gerade für energieintensive Branchen wie den Textilservice beinhaltet hat der DTV in der Kürze der Zeit ein Positionspapier entwickelt. Kernkritikpunkte des DTV am Entwurf:
Durch die verpflichtende Einführung von Energiemanagmentsystemen ab einer Endenergieverbrauchsgrenze, bzw. Energieaudits für alle Unternehmen mit einer niedrigeren Verbrauchswert entstünden deutlich höhere Kosten und Aufwand für die Betriebe. Aktuell gibt es noch widersprüchliche Grenzwerte im Entwurf. Ein Grenzwert von 2,5 Gigawattstunden Gesamtenergieverbrauch per annum würde dazu führen, dass eine sehr große Anzahl kleiner Wäschereien betroffen ist. Der DTV schätzt, dass bereits Wäschereien ab 30 Beschäftigten, und damit mehrere Hundert Betriebe, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen würden. Für die Größe und den Umsatz dieser Betriebe wäre das eine extrem hohe finanzielle und personelle Belastung.
Auch unklar bleibt, ob Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001, die in der Wäschereibranche bereits weit verbreitet sind, als Alternative zu EMAS bzw. ISO 50001 anerkannt werden. Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sollten zudem aus Sicht des DTV als Alternative zur ISO 50001 anerkannt werden.
Die Bewertung von Energiesparmaßnahmen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren ist aktuell unrealistisch, da branchenspezifisches Know-How fehlt. Hier empfiehlt der DTV dem Ministerium, ein Fortbildungsprogramm für Auditoren speziell für bestimmte Branchen aufzulegen.